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   BFH, 24.02.2005 - V R 1/03   

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https://dejure.org/2005,12146
BFH, 24.02.2005 - V R 1/03 (https://dejure.org/2005,12146)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2005 - V R 1/03 (https://dejure.org/2005,12146)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - V R 1/03 (https://dejure.org/2005,12146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG § ... 14; ; UStG § 14 Abs. 3; ; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BGB § 868; ; FGO § 90 Abs. 2; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 135 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 15
    USt - Rechtsübertragung

  • datenbank.nwb.de

    Schriftlich vereinbarte "Übertragung einer Rechtsstellung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug eines Unternehmers für die in Rechnungen von anderen Unternehmern ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen; Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit von Verträgen für das Umsatzsteuerrecht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1991
    Besitz; Eigentum; Entgelt; Nutzungsrecht; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.06.1995 - V B 2/95

    Pflicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer bei Ausstellung einer Rechnung mit

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - V R 1/03
    Die einem Leistungsaustausch zugrunde liegenden Verträge sind nicht steuerbegründend; sie erleichtern in Zweifelsfällen lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Vorhandensein und dem Umfang einer --für den Leistungsaustausch maßgeblichen-- Wechselbeziehung (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535; BFH-Beschluss vom 23. Juni 1995 V B 2/95, BFH/NV 1996, 85).
  • BFH, 28.02.1980 - V R 90/75

    Halbfertige Arbeiten als Gegenstand des Leistungsaustausches

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - V R 1/03
    Die einem Leistungsaustausch zugrunde liegenden Verträge sind nicht steuerbegründend; sie erleichtern in Zweifelsfällen lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Vorhandensein und dem Umfang einer --für den Leistungsaustausch maßgeblichen-- Wechselbeziehung (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535; BFH-Beschluss vom 23. Juni 1995 V B 2/95, BFH/NV 1996, 85).
  • BFH, 11.12.2003 - V R 48/02

    Vorsteuerabzug bei Vermietung an Ehegatten

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - V R 1/03
    Wäre dies der Fall, könnte sich die Klägerin darauf berufen, dass ihr der Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zusteht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2003 V R 48/02, BFHE 204, 349, BFH/NV 2004, 595, unter II.3.).
  • BFH, 21.01.1993 - V R 30/88

    Zur zutreffenden Bezeichnung der erbrachten Leistung in Rechnungen als

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - V R 1/03
    Das Umsatzsteuerrecht knüpft an tatsächliche Leistungsvorgänge an, ohne dass auf das Vorhandensein wirksamer zugrunde liegender Verträge oder sonstiger Leistungspflichten abgestellt würde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 1993 V R 30/88, BFHE 170, 283, BStBl II 1993, 384, unter II.1. b, bb).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2002 - 11 K 195/98

    Rechtmäßigkeit des Abzuges von Vorsteuern aus der Übertragung der

    Auszug aus BFH, 24.02.2005 - V R 1/03
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1128 abgedruckt.
  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    Denn die von der Klägerin abgeschlossenen Verträge dienen nur der Feststellung, welche Art von Leistungen sie aufgrund dieser Verträge erbringen wollte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b).
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Die BFH-Urteile vom 21. Januar 1993 V R 30/88 (BFHE 170, 283, BStBl II 1993, 384) und vom 24. Februar 2005 V R 1/03 (BFH/NV 2005, 1160) berücksichtigten dies nicht hinreichend.
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

    Maßgeblich ist, dass die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AO; vgl. BFH-Urteile vom 21.01.1993 - V R 30/88, BFHE 170, 283, BStBl II 1993, 384, unter II.1.b bb, Rz 20; vom 24.02.2005 - V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b, Rz 32 f.; vom 27.01.2011 - V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030, Rz 31; vom 28.06.2017 - XI R 23/14, BFHE 258, 517, Rz 68, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 24/05

    Ort der Lieferung bei einem Kauf auf Probe

    Ein wirksamer Vertrag ist aber hierfür keine Voraussetzung, sofern tatsächlich ein Leistungsaustausch erfolgte (BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b); so kann --worauf die Klägerin zu Recht hinweist-- ein Umsatz auch bei verbotswidriger Ausfuhr eines Gegenstandes umsatzsteuerbar sein (vgl. EuGH-Urteil vom 2. August 1993 Rs. C-111/92, Lange, Slg. 1993, I-4677, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1993, 644).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 179/15

    Voraussetzungen eines Anpruchs auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert

    a) Die vertragliche Vereinbarung der Parteien ist zwar nicht steuerbegründend, denn das Umsatzsteuerrecht knüpft an tatsächliche Leistungsvorgänge an; sie ermöglicht aber die Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustauschverhältnisses (BFHE 239, 526 Rn. 31; BFH, BFH/NV 2005, 1160, 1162).
  • BFH, 12.12.2012 - XI R 30/10

    Zum Leistungsort bei der Vermittlung von Mitgliedschaften in Vereinen mit Sitz im

    Diese vertragliche Vereinbarung ist zwar nicht steuerbegründend, ermöglicht aber die Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustauschverhältnisses (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b; Bunjes/Robisch, UStG, 11. Aufl., § 1 Rz 26; Oelmaier in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 1 Rz 13, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09

    Umsatzsteuer - Anforderungen an einen Leistungsaustausch

    Das FG hat ferner --in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 24. Februar 2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b; vom 6. Dezember 2007 V R 24/05, BFHE 219, 476, BStBl II 2009, 490, unter II.1.c) und übereinstimmend mit dem vom Kläger angeführten Urteil des FG München vom 7. Dezember 2006  14 K 2715/05 (juris)-- ausgeführt, auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrages komme es insoweit nicht an (Urteil S. 8, 9).
  • FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des

    Die einem Leistungsaustausch zugrunde liegenden Verträge sind nicht steuerbegründend; sie erleichtern in Zweifelsfällen lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Vorhandensein und dem Umfang einer - für den Leistungsaustausch maßgeblichen - Wechselbeziehung (vgl. BFH Urteile vom 21.1.1993 V R 30/88, BStBl II 1993, 384, vom 24.2.2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160).
  • FG München, 18.03.2020 - 3 K 3318/18

    Vorkosten als Entgelt für eigenständige umsatzsteuerpflichtige sonstige

    Die einer Leistung zugrundeliegenden Verträge sind nicht steuerbegründend; sie erleichtern aber in Zweifelsfällen die Beantwortung der Frage nach dem Vorhandensein und dem Umfang einer - für den Leistungsaustausch maßgeblichen - Wechselbeziehung (BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, Rz. 32 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 28.12.2020 - 6 K 214/18

    Umsatzsteuer: Funktionsholding als umsatzsteuerlicher Unternehmer

    Die einer Leistung zu Grunde liegenden Verträge sind zwar nicht steuerbegründend; sie erleichtern aber in Zweifelsfällen die Beantwortung der Frage, wer wem welche Leistungen erbracht hat (vgl. BFH, Urteile vom 24. Februar 2005, V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160; vom 12. Mai 2011, V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541).
  • FG Hessen, 22.01.2019 - 6 K 812/18

    § 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Haubergordnung für den Dillkreis, § 41 AO

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